Pflegewissen

Leistungen verstehen. Entscheidungen sicherer treffen.

Hier finden Sie die Leistungsbeträge für 2026, weitere Unterstützungsmöglichkeiten und einen Pflegegeldrechner.

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Monatliche Leistungen

Leistungen nach Pflegegrad.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig miteinander kombiniert werden.

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026, geprüft am 25.08.2026
LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
PflegegeldMonatliche Leistung bei selbst organisierter Pflege zu Hause.-347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro
PflegesachleistungenMonatlicher Höchstbetrag für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst.-796 Euro1.497 Euro1.859 Euro2.299 Euro
Tages- und NachtpflegeMonatlicher Höchstbetrag für die teilstationäre Pflege. Der Entlastungsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich genutzt werden.-721 Euro1.357 Euro1.685 Euro2.085 Euro
Vollstationäre PflegeMonatlicher Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Weitere Eigenanteile können entstehen.131 Euro805 Euro1.319 Euro1.855 Euro2.096 Euro

Pflegegrad 1

Pflegegeld
-
Pflegesachleistungen
-
Tages- und Nachtpflege
-
Vollstationäre Pflege
131 Euro

Pflegegrad 2

Pflegegeld
347 Euro
Pflegesachleistungen
796 Euro
Tages- und Nachtpflege
721 Euro
Vollstationäre Pflege
805 Euro

Pflegegrad 3

Pflegegeld
599 Euro
Pflegesachleistungen
1.497 Euro
Tages- und Nachtpflege
1.357 Euro
Vollstationäre Pflege
1.319 Euro

Pflegegrad 4

Pflegegeld
800 Euro
Pflegesachleistungen
1.859 Euro
Tages- und Nachtpflege
1.685 Euro
Vollstationäre Pflege
1.855 Euro

Pflegegrad 5

Pflegegeld
990 Euro
Pflegesachleistungen
2.299 Euro
Tages- und Nachtpflege
2.085 Euro
Vollstationäre Pflege
2.096 Euro

Quelle und Einzelheiten: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche 2026. Geprüft am 25.08.2026.

Weitere Leistungen

Zusätzliche Leistungen im Überblick.

Für diese Leistungen gelten jeweils eigene Voraussetzungen. Die Beträge werden nicht automatisch ausgezahlt.

131 Euro monatlich

Entlastungsbetrag

Für Pflegebedürftige aller Pflegegrade zu Hause. Der Betrag kann für gesetzlich anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

3.539 Euro jährlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 steht für beide Leistungsarten zusammen ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Beide können jeweils bis zu acht Wochen genutzt werden.

42 Euro monatlich

Verbrauchspflegehilfsmittel

Bis zu diesem Betrag können beispielsweise Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen übernommen werden.

Bis zu 4.180 Euro

Wohnumfeldverbesserung

Zuschuss je Maßnahme, zum Beispiel für pflegegerechte Umbauten. Für mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung gelten höhere Gesamtbeträge.

Individueller Anteil

Kombinationsleistung

Wer Pflegesachleistungen nur teilweise nutzt, kann anteilig Pflegegeld erhalten. Der Rechner unten bietet eine vereinfachte Orientierung.

Beratung und Antrag

Pflegegrad und Beratung

Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Pflegegeldrechner 2026

Kombinationsleistung unverbindlich berechnen.

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und geben Sie die genutzte Pflegesachleistung ein.

Was bedeutet Kombinationsleistung?

Ein Pflegedienst rechnet Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wird das monatliche Budget nicht vollständig genutzt, bleibt ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld.

Einfaches Beispiel: Nutzt der Pflegedienst 40 Prozent des Budgets, werden noch 60 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.

1

Pflegegrad auswählen.

2

Genutzte Pflegesachleistung eingeben. Gemeint ist der Betrag, den der Pflegedienst in diesem Monat mit der Pflegekasse abrechnet.

3

Restliches Pflegegeld ablesen.

EUR
Betrag, den der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet.
Maximales Pflegegeld347,00 €monatlich
Maximale Pflegesachleistung796,00 €monatlich
Entlastungsbetrag131,00 €Nicht Bestandteil dieser Berechnung

Ihr Ergebnis

Voraussichtlich verbleibendes Pflegegeld347,00 €
Pflegesachleistung genutzt0 %

Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind die tatsächliche Abrechnung und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Sonderregelungen, Rundungen und weitere Ansprüche werden nicht vollständig berücksichtigt.

Informationsquellen

Verlässliche Informationen zur Pflege.

Diese Seiten informieren über Pflegeleistungen, Beratungsangebote und gesetzliche Grundlagen.

Pflegeberatung.de

Orientierung und Informationen zu Beratungsangeboten für Pflegebedürftige und Angehörige.

Pflegeberatung.de öffnen

Sozialgesetzbuch XI

Der vollständige Gesetzestext zur sozialen Pflegeversicherung.

SGB XI öffnen