Leistungen der Pflegeversicherung – Unser Pflegegeldrechner

Wird ein Familienmitglied aufgrund körperlicher oder geistiger Erkrankung bzw. Behinderung hilfe- oder pflegebedürftig, können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Je nach Art und Umfang der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten wird für den pflegebedürftigen Mensch ein entsprechender Pflegegrad berechnet.

Unter dem Link: Pflegestärkungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, können Sie sich auf übersichtliche und einfache Weise einen Überblick über u.a. das Antragsverfahren, die Pflegegrade und die finanziellen Leistungen machen.

Was Ihnen oder Ihrem Angehörigen bei welchem Pflegegrad zusteht, können Sie mit unserem Pflegegeldrechner schnell herausfinden. Gleiches gilt für die Geld- und Sachleistungen, wenn Sie oder Ihre angehörige Person einen Pflegedienst beauftragen. Versuchen Sie es einfach mal!

Fragen zu unserem Service? Rufen Sie uns gerne an!
Tel.: +49 40 29834340

Patienten fragen – wir antworten

Ich möchte von einer Pflegekraft gleichen Geschlechts versorgt werden – ist das möglich?

Ja, dies ist selbstverständlich möglich.

Werde ich jeden Tag von jemand anderem versorgt?

Wir sind in Pflegeteams organisiert, die sicherstellen, dass Sie von einem äußerst begrenzten Personenkreis betreut werden.

Ist das Pflegepersonal rund um die Uhr für mich da?

Ja, über unsere Rufnummer +49 40 29834340 können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen. In dringenden Notfällen besuchen wir Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten der häuslichen Krankenpflege werden grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse getragen. Für Leistungen der Grundpflege ist die Pflegeversicherung zuständig. Die vielfältigen Möglichkeiten der Kostenübernahme können jedoch am besten individuell geklärt werden.

Pflegegeld-Rechner